Sicherheitsbelehrung

Ausgehend von der Erkenntnis, dass im Rahmen der Ausbildung sowie bei Übungen für den Erwerb eines Abzeichens oder eines Lehrgangs Gefahren grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können, bin ich / sind wir bereit, die
nachfolgenden Sicherheitsregeln und Grundsätze anzuerkennen:

  1. Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang bzw. einer Abzeichenabnahme in der BRK – Wasserwacht ist die vollständige Gesundheit des Bewerbers. Er wird darauf hingewiesen, dass die durchzuführenden praktischen Übungen (z.B. Schwimmen, Tauchen, Rettungsgriffe, Befreiungsgriffe und Anlandbringen von Personen) mit teilweise erheblicher Kraftanstrengung verbunden sein können.
    Es wird daher jedem Teilnehmer empfohlen, eine vorherige ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
    Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Ausbilder vor und während des Lehrganges sofort Mitteilung zu machen, wenn Grund für die Annahme besteht, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung aufgetreten ist oder auftreten könnte (insbesondere Herz, Ohren, Bandscheibe, Atmungsorgane).
  2. Der Teilnehmer bestätigt, dass er sicher und ausdauernd schwimmen und tauchen kann, um insbesondere die für die praktischen Anforderungen der Ausbildung notwendigen Voraussetzungen erfüllen zu können.
  3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein besonderes Augenmerk auf die Unfallvermeidung zu richten. Dies gilt insbesondere für die praktischen Übungen. Der Teilnehmer hat dem zuständigen Ausbilder oder Übungsleiter umgehend mitzuteilen, wenn er bei sich Anzeichen einer körperlichen Überforderung feststellt.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, allen Anweisungen der Ausbilder und Übungsleiter, die den Lehrgangsablauf, insbesondere aber die praktischen Übungen betreffen, unbedingt und schnellstmöglich Folge zu leisten. Zuständige Ausbilder und Übungsleiter haben das Recht, einen Teilnehmer ganz oder teilweise vom weiteren Lehrgang auszuschließen, wenn
    – gesundheitliche oder körperliche Voraussetzungen (vgl. oben Ziffer 1, 2) eines Teilnehmers nicht oder nicht mehr gegeben sind,
    – dieser Teilnehmer sich selbst, andere Teilnehmer oder die Ausbilder gefährdet oder Anweisungen der Übungsleiter nicht sofort Folge leistet,
    – dieser Teilnehmer durch sein Verhalten andere Personen belästigt oder den Ausbildungs- und Übungsbetrieb vorsätzlich behindert.

HAFTUNG

  1. Die Haftung aller an einem Lehrgang oder einer Abzeichenabnahme beteiligten Ausbilder, Übungsleiter, Ausbildungshelfer sowie sonstiger zu Demonstrationszwecken am Lehrgang beteiligter Personen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit ihrerseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  2. Die Haftung des Veranstalters sowie der für ihn tätigen Ausbilder, Übungsleiter, Ausbildungshelfer und sonstiger zu Demonstrationszwecken am Lehrgang beteiligter Personen für vom Teilnehmer selbst verschuldete Unfälle ist ausgeschlossen, ein eventuelles Mitverschulden bleibt davon unberührt.
  3. Ein Teilnehmer an einem Lehrgang oder einer Abzeichenabnahme haftet selbst für alle von ihm bei Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden oder Unfälle.

Bei minderjährigen Kursteilnehmern bitten wir die Eltern bzw. den gesetzlichen Vertreter, den Teilnehmern den Inhalt und die Bedeutung dieser Teilnahmebedingungen zu erläutern und verständlich zu machen